Sehr gehrte Patientin,

auf dieser Seite möchten wir ihnen eine Übersicht über das Leistungsspektrum unserer Praxis geben. Selbstverständlich stehen wir ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Umfangreiche Ergänzungen zu den hier erwähnten Leistungsinhalten finden sie auf unserer Informationsseite.

Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL)
 
Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Frauenheilkunde
Schwangerschaft und Geburtshilfe
Folgende ärztliche Leistungen dürfen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen:
 
Frauenheilkunde
Die gesetzliche Krebsvorsorge der Frau
Die Kolposkopie
Die Nachsorge von Tumorerkrankungen
Die Transvaginalsonographie
Die Mammasonographie
Ambulante Operationen
Die Behandlung gynäkologischer Erkrankungen
Beratung zu Themen der Lebensführung und Krankheitsvorbeugung
Die gesetzliche Krebsvorsorge der Frau






Nach dem 20. Lebensjahr besteht die Krebsvorsorge aus einer ausführlichen Anamnese (Vorgeschichte) zu Vorerkrankungen, Blutungsstörungen, letzter Periode, Operationen, Hormoneinnahme, Schwangerschaften, der Inspektion von äußerem Genitale (Vulva) und der Scheide (Vagina), der Entnahme zweier Abstriche des Gebärmutterhalses (Cervix), sowie der Tastuntersuchung von Gebärmutter (Uterus), Eileitern (Tuben) und Eierstöcken (Ovarien), deren Umgebung und der Leistenlymphknoten.


Nach dem 30. Lebensjahr wird die Vorsorge durch die Tastuntersuchung der weiblichen Brust (Mamma), der Achsellymphknoten und die Suche nach Veränderungen der Haut ergänzt



Nach dem 50. Lebensjahr erfolgen die jährliche Austastung des Enddarms (Rektum), die Frage nach Stuhlunregelmäßigkeiten (Abgang von Blut oder Schleim) und die Untersuchung des Stuhlgangs auf okkultes (nicht sichtbares) Blut zur Früherkennung von Darmkrebs oder dessen Vorstufen (Polypen).




Nach dem 55. Lebensjahr darf die Patientin zwischen 2 Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren und einem Stuhlbrief - zur Untersuchung auf okkultes (nicht sichtbares) Blut - alle 2 Jahre wählen. Wer sich nach dem 65. Lebensjahr für eine Darmspiegelung entscheidet erhält nur eine Untersuchung.
Jede gesetzlich versicherte Patientin hat - nach dem 20. Lebensjahr - einmal im Jahr Anspruch auf eine Krebsvorsorge.

Die Mammographie (Röntgen der weiblichen Brust), sowie Ultraschalluntersuchungen der weiblichen Brust, der Gebärmutter und der Eierstöcke sind nicht Bestandteil der Vorsorge. Gleiches gilt für zahlreiche weitere ergänzende Untersuchungen, die wir als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) anbieten. Die KREBSVORSORGE PLUS umfasst neben den
gesetzlichen der Vorsorge andere sinnvolle Untersuchungen (Urin, Stuhlgang auf Blut,
Ultraschall von Brustdrüse und Unterleib).

Eine ausführliche Aufklärung zum Thema Krebsvorsorge finden Sie im Rahmen unserer Informationen ? Krebsvorsorge, ? „Was bedeutet Pap?“, ? Krebserkrankungen

Die Kolposkopie - Die Krebsvorsorge unter Lupensicht
Die Vulvo- und Kolposkopie (Lupenbetrachtung des äußeren weiblichen Genitale, der Scheide und des Muttermundes) wird mit Hilfe einer Lupe (Kolposkop) durchgeführt (siehe Foto 1). Sie wurde 1925 in Hamburg von Prof. Dr. med. Hans Hinselmann entwickelt. Mit dem Einsatz der Kolposkopie können - ergänzend zu den im Rahmen der Krebsvorsorge unter Lupensicht entnommenen Abstrichen - weitere Hinweise über mögliche Veränder-ungen am Gebärmutterhals gewonnen werden. Unter Verwendung einer starken Lichtquelle und nach Einfärben des Gebärmutterhalses - oder anderer Gewebeoberflächen - mit 5%iger Essigsäure, wird die Oberfläche mit einer 7,5-30fachen Lupenvergrößerung betrachtet
(siehe Foto 2).

Bei Auffälligkeiten des Gebärmutterhalses (Mosaik, Punktierung etc.) kann durch die Schiller’sche Jodprobe (3%ige Jodlösung, so genannte Lugol’sche Lösung) eine weitere Abklärung erfolgen (siehe Foto 3). Im Vulvabereich erfolgt dies mittels einer 1%igen Lösung Toluidinblau. Die Kolposkopie erlaubt auch die gezielte Entnahme von Gewebeproben (Knipsbiopsien) zur weiteren Abklärung durch einen Pathologen. Auffällige und unklare Befunde können fotografiert und mit Kollegen diskutiert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie empfiehlt den Einsatz der Kolposkopie bei jeder frauenärztlichen Untersuchung. Weitere Informationen finden Sie hier. Klennerinfo: verlinken mit: www.dysplasiezentren.de/krebsvorsorgeuntersuchungen.php3

Die Nachsorge von Tumorerkrankungen
Wir führen Nachsorgeuntersuchungen aller gynäkologischen Krebserkrankungen durch.
Selbstverständlich nehmen wir auch am Disease Management Programm (DMP) für Brustkrebspatientinnen teil (siehe Informationen - Krebserkrankungen).
Die Transvaginalsonographie - Ultraschall des Unterleibs
Ultraschall der inneren weiblichen Geschlechtsorgane (Gebärmutter (siehe Foto 1), Eileiter und Eierstöcke (siehe Foto 2)), deren Nachbarorgane und –strukturen (Darm, Blase und Lymphknoten). Die Untersuchung wird bei Verdacht auf eine Erkrankung, deren Kontrolle und Nachsorge durchgeführt und mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Transvaginalsonographie ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung. Wir bieten sie jedoch als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) an.

Die Mammasonographie (Ultraschall der weiblichen Brust)

Ultraschall der weiblichen Brustdrüse, Punktionen von Zysten (siehe Foto 1) und Stanzbiopsien von Tumoren (siehe Foto 2). Die Untersuchung wird bei Verdacht auf eine Erkrankung, deren Kontrolle und Nachsorge, sowie bei familiärer Belastung durchgeführt und mit der Krankenkasse abgerechnet. Gleiches gilt für die Mammographie.
Die Mammasonographie und die Mammographie sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung. Wir bieten die Mammasonographie als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) an. Da wir keine Mammographien durchführen, erkundigen Sie sich bitte bei den hiesigen Röntgeninstituten nach den Kosten.
Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!
Ambulante Operationen
In der modernen Operationsabteilung unserer Anästhesisten im Hause, führen wir kleine Eingriffe wie Ausschabungen, kleine Probentnahmen, Abtragung von Hauttumoren in Lokalanästhesie und Vollnarkose durch..
Die Behandlung gynäkologischer Erkrankungen
Beratung und Betreuung von Frauen
in Wechseljahren und Menopause (siehe Informationen - Hormonsubstitution)
mit Inkontinenzbeschwerden (Blasenschwäche) (siehe Informationen - Blasenschwäche)
mit Kinderwunsch und unerfülltem Kinderwunsch (siehe Informationen - Kinderwunsch)
mit gynäkologischen Erkrankungen (Infektionen, Zyklusstörungen, hormonellen Fehlfunktionen etc.)
Beratung zu Themen der Lebensführung und Krankheitsvorbeugung


Selbstuntersuchung der weiblichen Brust (siehe Informationen - Die Selbstuntersuchung der weiblichen Brust)
Empfängnisverhütung (siehe Informationen - Empfängnisverhütung)
Ernährung und Gewichtsreduktion (siehe Informationen - Ernährung und Gewichtsreduktion)
Intimhygiene (siehe Informationen - Intimhygiene)
Osteoporoseprophylaxe (siehe Informationen - Osteoporose)
Impfberatung, Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen (siehe Informationen -Impfempfehlungen)
Psychosomatische Grundversorgung
 
Schwangerschaft und Geburtshilfe
Die Mutterschaftsvorsorge
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Die fetomaternale Dopplersonographie
Das CTG
Die Mutterschaftsvorsorge
Der Anspruch auf Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Wir möchten Ihnen die derzeitigen Untersuchungsinhalte, die vom gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Kranlenkassen festgelegt wurden, an dieser Stelle erläutern:


Feststellung der Schwangerschaft, sowie die Überprüfung des Schwangerschaftsalters und -sitzes durch Ultraschall.





Anlegen eines Mutterpasses , Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte) und Beratung der Schwangeren zur Erkennung und Vermeidung von Schwangerschafts- und Geburtsrisiken. Es erfolgt eine Beratung zu Reisen, Sport, Medikamenten, Ernährung, Berufstätigkeit, genetischen Risiken, Fruchtwasseruntersuchung und deren Alternativen, Genussmitteln, Geburtsvorbereitung und Krebsvorsorge.


Regelmäßige Mutterschaftsvorsorgen alle 4 Wochen bis zur 30. Schwangerschaftswoche, danach alle 2 Wochen, nach Überschreitung des errechneten Termins alle 2 Tage.




Laboruntersuchungen wie Blutgruppe, Lues, Rötelnschutz, Chlamydienabstrich, Antikörpersuchreaktion zu Beginn, Hepatitisantigen am Ende der Schwangerschaft. Auf Wunsch wird ein Aids-Test durchgeführt. Bei jeder Mutterschaftsvorsorge werden Urin, Hämoglobin untersucht und Blutdruck, Gewicht, sowie der pH-Wertes der Scheide gemessen.



CTG (Cardiotokographie), die Aufzeichnung von Wehen und kindlichen Herztönen ab der 30. SSW. oder auch früher, z. B. zur Überwachung einer Patientin mit vorzeitiger Wehentätigkeit, Schwangerschaftszucker etc..



3 Ultraschalluntersuchungen bei normalem Schwangerschaftsverlauf. Zusätzliche Untersuchungen sind bei bestimmten Indikationen vorgesehen, ebenso die Dopplersonographie und die fetale Echokardiographie.



Die abschließende Untersuchung findet 6-8 Wochen nach der Geburt statt. Hier erfolgt u. a. die Untersuchung von Brust und Gebärmutter, die Kontrolle von Urin und Hämoglobin, sowie eine Beratung über Verhütung und Rückbildungsgymnastik.


Alle Medikamente, die von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, sind für Schwangere und Wöchnerinnen gebührenfrei.
Zahlreiche ergänzende Untersuchungen bieten wir Ihnen als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) an. Eine Art Lexikon zum Thema Schwangerschaft und Wochenbett finden sie unter Informationen - Schwangerschaft, - Das Wochenbett.
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf
3 Ultraschalluntersuchungen vor:
9.-12. Schwangerschaftswoche
Der Ultraschall dient der Prüfung der fetalen Vitalität und dem Ausschluss von Fehlbildungen, soweit sie zu diesem Zeitpunkt erkennbar sind (siehe Foto 1). Das so genannte Ersttrimester-Screening ist nicht Bestandteil der Untersuchung. Wir bieten diese Untersuchung als Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) an
19.-22. Schwangerschaftswoche
Der Ultraschall überprüft das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge und dient dem Ausschluss von Fehlbildungen (siehe Foto 2). Es werden alle Organe nach Auffälligkeiten abgesucht (siehe Foto 3). Die Fruchtwassermenge und der Sitz des Mutterkuchens (=Plazenta) werden beurteilt. Bitte rechnen Sie mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten.
29.-32. Schwangerschaftswoche
Hier erfolgen eine Wachstumskontrolle des Feten, sowie die Kontrolle von Plazentasitz und Fruchtwassermenge.

Weitere Bestandteile der oben genannten Untersuchungen sind u. a. die Sicherung des Schwangerschaftsalters nach Feststellung der Gravidität, die Überwachung einer Mehrlingsschwangerschaft, das erstmalige Auftreten von Blutungen, der Verdacht auf eine Lageanomalie ab dem Beginn der 36. Schwangerschaftswoche.

Weitere Ultraschalluntersuchungen dürfen nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) durchgeführt werden, wenn Hinweise auf mütterliche oder kindliche Erkrankungen, wie bekannte Myome der Gebärmutter, wiederholte Blutungen, Verkürzung des Gebärmutterhalses, eine geringe Fruchtwassermenge, kindliche Wachstumsstörungen oder Fehlbildungen vorliegen, außerdem bei wiederholter Blutung, nach Fruchtwasseruntersuchungen, liegender Spirale und Eierstocktumor.

Babyfernsehen und 3D-Ultraschall sind nicht Bestandteil der Kassenärztlichen Versorgung. Wir bieten zusätzliche Ultraschalluntersuchungen als Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) an.

Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!

Die fetomaternale Dopplersonographie
Die Entwicklung der Dopplersonographie erlaubt heute eine Beurteilung der kindlichen Versorgung im Mutterleib. Durch Messung des Blutflusses und Berechnung der Widerstände in beiden mütterlichen Gebärmuttergefäßen (siehe Foto 1), der Nabelschnur (siehe Foto 2) und ggf. einer Gehirnarterie (Arteria cerebri media) des Kindes, können wir die Versorgung des Kindes beurteilen. Das Risiko für mütterliche und kindliche Erkrankungen kann beurteilt werden.
Die Untersuchung darf nur unter bestimmten Bedingungen zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden:
Verdacht auf eine kindliche Wachstumsstörung (intrauterine Wachstumsretardierung)
Schwangerschaftsvergiftung (Bluthochdruck, Präeklampsie, Eklampsie)
Z. n. Mangelgeburt / intrauteriner Fruchttod
Z. n. Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie/Eklampsie)
Auffälligkeiten der kindlichen Herzfrequenzregistrierung
Begründeter Verdacht auf eine kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
Mehrlingsschwangerschaften bei unterschiedlichem (diskordantem) Wachstum der Kinder
Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!
Das CTG (Cardiotokographie)
Das CTG dient der Aufzeichnung kindlicher Herzaktion, Kindsbewegungen und Wehentätigkeit (siehe Foto 1). Die Untersuchung ist besonders wichtig zum Ausschluss vorzeitiger Wehen, der Überwachung einer medikamentösen Therapie bei vorzeitiger Wehentätigkeit, bei Schwangerschaftszucker und bei Überschreitung des Geburtstermins.
 
Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL)
Was sind Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL)?
Frauenheilkunde
Schwangerschaft und Geburtshilfe
Was sind Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL)? 

Unser Gesundheitssystem befindet sich im Umbruch. Die Krankenkassen bieten ihren Mit-gliedern einen nahezu perfekten Schutz im Krankheitsfall und in der Versorgung medi-zinischer Notfälle. Was die Vorsorge angeht, so rangiert Deutschland nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf einem hinteren Platz. Das Sozialgesetzbuch (SGB) definiert die Ihnen zustehenden Vorsorgeuntersuchungen. Nach SGB V, § 92, Absatz 1, Satz 3 und 4 beschließt der gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten den inhaltlichen Umfang von Krebs- und Mutterschaftsvorsorge. Häufig wird dabei die medizinische Entwicklung nicht berücksichtigt, wobei eine medizinisch notwendige Vorsorge und die Behandlung im Krankheitsfall auch in Zukunft gewährleistet sein werden. Viele sinnvolle Untersuchungen wurden aus Kostengründen nicht in das Vorsorgeprogramm aufgenommen und dürfen nur bei Verdacht auf eine Erkrankung, deren Kontrolle oder Nachsorge eingesetzt werden. So gibt es bis heute kein flächendeckendes Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs. Auch Ernährungs-, Impf- und Hygieneberatung zur Verhinderung von Folgeerkrankungen und damit beträchtlichen Krankheitskosten sind nicht Bestandteil einer geregelten Volksaufklärung. Unsere KREBSVORSORGE PLUS umfasst neben den gesetzlichen der Vorsorge andere sinnvolle Untersuchungen (Urin, Stuhlgang auf Blut, Ultraschall von Brustdrüse und Unterleib).

Wir möchten Ihnen durch die folgenden Informationen die Gelegenheit geben, ihre eigenen Bedürfnisse zu prüfen, so sie nicht in der gesetzlichen Vorsorge berücksichtigt werden. Jede Patientin erhält bei ihrem Besuch in unserer Praxis ein Merkblatt zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (siehe Foto 1). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die genannten Preise orientieren sich am einfachen Satz der GOÄ. Meistens reicht dieser aus. Sollte dies nicht der Fall sein und ein höherer zeitlicher Aufwand notwendig sein, werden wir Ihnen dies vor der Untersuchung mitteilen. Für ärztliche Leistungen bewegt sich der Faktor zwischen 1,0fachem und 3,5fachem Satz, bei Laborleistungen zwischen 1,0fachem und 1,3fachem Satz.

Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Sie können bar oder mit EC-Karte bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung auf der das Datum der Leistungserbringung, alle Ziffern, der erhobene Faktor (1,0 – 3,5fach bzw. 1,0-1,3fach), die Einzelsummen und die zu zahlende Gesamtsumme vermerkt sind. Haben Sie den Betrag bereits bei ihrem Besuch in unserer Praxis bezahlt, so erfolgt der Vermerk „Bar bezahlt am …“.

 
Frauenheilkunde
Die Transvaginalsonographie
Die Mammasonographie
Die Dünnschichtzytologie
Die HPV-Typisierung
Die Urinuntersuchung mittels Teststreifen
Der Stuhltest auf okkultes Blut
Das Chlamydien-Screening
Ergänzende Laboruntersuchungen des Blutes
Die Impfung bei häufigen Scheideninfektionen
Die Reiseimpfungen
Die Ernährungsberatung mit BIA-Messung
Die Körper- und Ohrakupunktur
Die Einlage von Kupfer- und Hormonspirale, Gynefix, Hormonimplantat
Die Transvaginalsonographie - Der Ultraschall des Unterleibs
Empfehlung:
Jährlich im Rahmen der Vorsorge

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 403, 410, 2x420 (ab 20,40-29,72 EURO,
je nach Anzahl der vorhandenen Organe)

Die Ultraschalluntersuchung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane (Gebärmutter (siehe Foto 1), Eileiter und Eierstöcke (siehe Foto 2) und deren Umgebung (Darm, Blase und Lymphknoten)) ermöglicht einen Blick in die Bauchhöhle der Frau und erweitert die Möglichkeiten der Vorsorge beträchtlich. Erlaubt der in der Vorsorge vorgesehene Tastbefund nur eine recht oberflächliche Beurteilung, so können mit dem Einsatz hoch auflösender Ultraschallsonden kleinste Veränderungen (z. B. Myome, Eierstocktumore, Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut, Flüssigkeitsansammlungen in den Eileitern etc.) entdeckt und zugeordnet werden.
Die Mammasonographie - Der Ultraschall der weiblichen Brust
Empfehlung:
Jährlich im Rahmen der
Vorsorge
(Wegen des hohen Zeitauf-wands wird um Anmeldung gebeten.)

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 418, 420
(ab 16,90 EURO)

Foto 1
Foto 2

Seit vielen Jahren gehört der Ultraschall der weiblichen Brust zu den festen Bestandteilen der frauenärztlichen Diagnostik. Er stellt die ideale Ergänzung zur Mammographie dar. Bei jungen Frauen mit dichtem Drüsenkörper, ist sie der Mammographie in ihrer Aussage häufig überlegen. Die vom Gesetzgeber in der Vorsorge vorgesehene Tastuntersuchung der weiblichen Brust nach dem vollendeten 30. Lebensjahr wird durch den Ultraschall ergänzt. Wir empfehlen jeder Frau ab dem 35. Lebensjahr diese Untersuchung im Rahmen der jährlichen Vorsorge. Kombiniert mit der monatlichen Selbstuntersuchung und ergänzt durch eine Mammographie alle 2 Jahre - bei Risikopatientinnen jährlich - ab dem 45. Lebensjahr, wird der derzeitige Standard erreicht. Auch die Mammographie im Rahmen der Vorsorge ist keine Kassenleistung. Bitte erkundigen Sie sich bei den hiesigen Röntgeninstituten über die Kosten. Adressen finden Sie in den Gelben Seiten.
Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!
Die Dünnschichtzytologie - Eine besondere Form der Krebsvorsorge
Empfehlung:
Nur auf Wunsch der Patientin

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 1, 1105
(ab 15,15 EURO),
zzgl. Labor:
GOÄ-Ziffern: 4815,
§ 10 Abs. 2 Sachkosten
(ab 25 EURO)

Foto 1
Foto 2

Bei dieser Methode, die in den USA entwickelt wurde, wird versucht, die Abstrichentnahme und die Auswertung der gewonnenen Zellen zu erleichtern. Mit einer weichen Bürste (siehe Foto 1) wird das Zellmaterial von der Schleimhautoberfläche entnommen, die er anschließend in einem mit einer Speziallösung gefüllten Transportgefäß (siehe Foto 2) ausgespült. Später wird die flüssige Probe computergesteuert filtriert und automatisch auf Objektträger aufgebracht.

In einigen Ländern war die Methode einige Zeit Bestandteil der Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen. Nach einiger Zeit hat sich gezeigt, dass - bei deutlich höheren Kosten - keinerlei Verbesserung der Früherkennung erzielt werden konnte.

Ein unter Lupensicht (Kolposkopie) entnommener Zellabstrich des äußeren Muttermundes (a-Abstrich)
und des Gebärmutterhalses (b-Abstrich) entspricht in seiner Aussagekraft der der Dünnschichtzytologie (siehe Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Frauenheilkunde - Die Kolposkopie, - Die gesetzliche Krebsvorsorge der Frau). Weitere Informationen und eine Stellungnahme eines der bekanntesten deutschen Zytologen finden Sie hier.

Die HPV-Typisierung - Infektionen mit dem Humanen Papillomavirus
Empfehlung:
Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 298
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor:
GOÄ-Ziffern: 2x 4785
(ab 34,98 EURO),
zzgl. Porto
(3,73 EURO)

Heute wissen wir, dass die Entstehung des Gebärmutter-halskrebses durch Typen HP-Viren (Humanes Papilloma-virus) begünstigt wird. Diese Viren werden durch Hautkontakt, vor allem beim Geschlechtsverkehr (Kondome verhindern die Übertragung nicht!) übertragen. Außerdem durch Schmierinfektionen, durch gemeinsames Baden und durch kontaminierte Gegenstände Daher wird seit Jahren an einer Impfung gegen die häufigsten Virustypen (HPV 16 und 18) gearbeitet, um alle Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr zu impfen, z. B. zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr.

Eine Infektion mit HP-Viren kann seit Jahren bestehen, ohne dass die Erreger ihre Wirkung auf das Gewebe entfalten. Diese tritt vermutlich erst durch eine Schwächung des Immunsystems (Rauchen, UV-Licht (Solarium), schlechte Intimhygiene, Stress, Adipositas (BMI über 30) mit metabolischem Syndrom auf.

Es werden 2 Gruppen von HP-Viren unterschieden:

„low-risk“-HP-Viren (Typen 6,11, 42, 43, 44)
„high-risk“-HP-Viren (Typen 16, 18, 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59, 68)

„High-risk“-HP-Viren verursachen eine Störung des Zellstoffwechsels, der über viele Jahre unerkannt bleiben kann und später zu Neoplasien (Krebserkrankungen) führen kann. Auch „low-risk“-HP-Viren können Wachstumsstörungen von Zellen verursachen, diese bilden sich jedoch meist zurück. Die HPV-Analyse ist auf Grund der Häufigkeit von HPV-Infektionen (80% aller Frauen) nicht zur Krebsfrüherkennung geeignet. Sie dient vielmehr der Planung weiterer Maßnahmen bei auffälliger Kolposkopie und/oder Zytologie. Hier werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei Nachweis von „high-risk“-HP-Viren werden die Intervalle der Abstrichentnahme am Gebärmutterhals verkürzt. Auch die Untersuchung des Partners bei einem Urologen ist erforderlich. Fällt die Untersuchung negativ aus, das heißt ohne Virusnachweis, ist in den nächsten
Jahren nicht mit einer Veränderung am Muttermund zu rechnen. Die HP-Viren werden durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen und typisiert.

Die Urinuntersuchung mittels Teststreifen
Empfehlung:
Jährlich im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 3652
(ab 2,04 EURO)

Leider ist die jährliche Untersuchung des Urins mit einem Teststreifen nicht Bestandteil der Vorsorge. Besonders bei jungen Patientinnen können Hinweise auf einen erhöhten Blutzucker oder einen Harnwegsinfekt, der keine Beschwerden verursacht, gefunden werden. Sollten Sie diese Untersuchung als Ergänzung der Vorsorge wünschen, so teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anmeldung in der Praxis mit.
Der Stuhltest auf okkultes (nicht sichtbares) Blut
Empfehlung:
Jährlich im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 3650
(ab 3,50 EURO)

Der Nachweis okkulten (nicht sichtbaren) Blutes im Stuhlgang dient seit vielen Jahren der Früherkennung von Darmkrebs und seiner Vorstufen. Männer und Frauen erhalten nach dem 50. Lebensjahr jährlich, nach dem 55. Lebensjahr - so sie sich nicht für 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahre entscheiden - alle 2 Jahre einen Stuhlbrief. Es gibt verschiedene Nachweisverfahren:







Den herkömmliche Stuhlbrief, der verhältnismäßig preiswert ist. Von 3 aufeinander folgenden Stuhlgängen wird eine Probe untersucht. Der Test ist sehr störan-fällig. Durch den Genuss von Wurst- und Fleischwaren, Obst- und Fruchtsäfte wird er häufig falsch positiv. Dies zieht eine unnötige Darmspiegelung nach sich. Nach Einnahme von viel Vitamin C wird er unter Umständen falsch negativ.





Der immunologische Stuhlbrief erfasst dagegen nur den menschlichen roten Blutfarbstoff - das Hämoglobin. Eine Verfälschung des Ergebnisses durch Nahrungs-aufnahme ist daher nicht mehr möglich. Der Test ist etwa dreimal so teuer wie der herkömmliche Stuhltest.

Der immunologische Stuhlbrief kann bei gesetzlich Ver-sicherten nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Dies gilt auch für den herkömmlichen Stuhlbrief außerhalb der oben genannten Altersgrenzen (siehe Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Frauenheilkunde - Die gesetzliche Krebsvorsorge der Frau).
Das Chlamydien-Screening - Infektionen mit Chlamydia trachomatis
Empfehlung:
Im Rahmen der
Krebsvorsorge

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 298
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor:
GOÄ-Ziffer: 4785
(ab 17,49 EURO)

Chlamydien sind der am häufigsten vorkommende sexuell übertragbare Mikroorganismus in Deutschland. Die Möglichkeit einer Impfung existiert leider nicht. Nach heutigen Schätzungen sind etwa 1 Millionen Menschen in Deutschland mit Chlamydien infiziert, wobei 90% der Infizierten keine oder nur geringe Beschwerden haben.
Die häufigsten Symptome sind Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen, Schmerzen im Unterleib, Blutungsstörungen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr.

Die Spätfolge unbehandelter Infektionen können ungewollte Kinderlosigkeit oder Eileiterschwangerschaften sein. Man schätzt, dass in Deutschland ca. 300000 Frauen leben, die nach einer nicht behandelten Infektion - durch Verklebung der Eileiter - kinderlos geblieben sind. Tritt unter Chlamydien eine Schwangerschaft ein, so treten häufiger Fehl- und Frühgeburten auf. Außerdem können Babys bei der Geburt angesteckt werden. Dies führt häufig zu Bindehaut- und Lungenentzündungen. Daher wurde die Untersuchung auf Chlamydien in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Zu Beginn einer Schwangerschaft erfolgt diese Untersuchung bei jeder Frau.
Es wird hierbei ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen.

Wir empfehlen jeder Frau im gebärfähigen Alter - vor allem bei noch nicht erfülltem Kinderwunsch - diese Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge. Weitere Informationen finden sie unter Informationen - Geschlechtskrankeiten oder hier).

Ergänzende Laboruntersuchungen des Blutes
Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 250
(ab 4,08 EURO)
zzgl. Labor (s. u.)


HIV-Test

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4395
(ab 17,49 EURO)

Lues/Syphilis

Kosten:
GOÄ-Ziffer:4248
(ab 13,41 EURO)

Hepatitis B-Infektion

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4393
(ab 17,49 EURO)


Hepatitis B-Impftiter

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4381
(ab 13,99 EURO)

Zahlreiche Laboruntersuchungen werden im Rahmen der Abklärung von Erkrankungen von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt. Es gibt jedoch eine Reihe sinnvoller Laboruntersuchungen, die nicht von ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Einige möchten wir ihnen hier vorstellen:

Der so genannte AIDS-Test wird z. B. von Patientinnen gewünscht, die eine neue Partnerschaft eingehen wollen.
Das Blut wird auf Antikörper gegen die Viren untersucht.
Sollte der Test negativ ausfallen, empfiehlt sich eine Wiederholung nach 6 Monaten, da das Immunsystem bei einer sehr frühen Phase der Ansteckung noch keine Antikörper gebildet hat. Weitere Informationen zu dieser Erkrankung finden Sie unter Informationen - Geschlechtskrankheiten oder hier.

Diese durch Geschlechtsverkehr übertragene Erkrankung kommt in den letzten Jahren wieder häufiger vor. Weitere Informationen zu dieser Erkrankung finden Sie unter Informationen - Geschlechtskrankheiten oder hier.


Nach einer Hepatitis B-Infektion kann sich eine chronische Hepatitis B entwickeln, die ansteckend sein kann. Nicht jede Primärinfektion führt zu Symptomen, so dass die/der Betroffene nichts von seiner Erkrankung weiß. Gegen die Hepatitis B gibt es einen Impfstoff. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um den Erfolg einer durchgeführten Hepatitis B-Impfung zu kontrollieren, können im Blut Antikörper bestimmt werden. Diese Kontrolle kann kurze Zeit nach einer Impfung erfolgen. Wichtig ist diese Untersuchung für Personen, die sicher sein wollen, dass nach der Impfung ein Impfschutz besteht, da es in seltenen Fällen vorkommt, dass keine Antwort des Immunsystems erfolgt. Außerdem gibt es Menschen, die unbemerkt eine Hepatitis B durchgemacht haben und eine chronische Hepatitis B entwickelt haben. Dieser Personenkreis reagiert ebenfalls nicht auf eine Impfung. Bei Angehörigen von Risikogruppen sollte hier der Ausschluss der chronischen Hepatitis B erfolgen, bevor eine Impfung durchgeführt wird. Gleiches gilt bei einer unklaren Erhöhung der Leberwerte. Besonders wichtig: Lassen sie sich bitte alle durchgeführten Schutz-, Auffrisch- und Reiseimpfungen in einem Impfpass dokumentieren. Eine nicht dokumentierte Impfung gilt als nicht durchgeführt.

Hepatitis C-Infektion

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4406
(ab 23,32 EURO)

Windpocken/Varizellen (IgG-AK)

Kosten:
GOÄ-Ziffer:4388
(ab 13,99 EURO)

Die Hepatitis C-Infektion wird durch normalen Geschlechtsverkehr so gut wie nicht übertragen. Die gemeinsame Benutzung von z. B. Nagelscheren und -feilen stellt ein hohes Risiko dar. Ebenso sollte eine unklare Erhöhung der Leberwerte immer ernst genommen werden. Der Infizierte muss keinerlei Symptome haben.
Aus einer chronischen Hepatitis C kann sich ein Leberzellkarzinom entwickeln. Weitere Informationen finden Sie hier.

Patientinnen, die vor einer Schwangerschaft nicht sicher sind, ob sie Windpocken hatten, sollten dies abklären lassen Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Im Falle eines Kontaktes mit einem erkrankten Kind, erhalten diese Frauen während der Schwangerschaft binnen 72 Stunden eine passive Impfung mit Antikörpern. Die aktive Impfung, die von den Krankenkassen bezahlt wird, ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Daher sollte eine Abklärung vor der Schwangerschaft erfolgen. Wer Windpocken in der Kindheit hatte, hat einen lebenslangen Schutz. Bis zur 23. Schwangerschaftswoche kann eine Infektion zum so genannten Varicellen-Syndrom des Kindes führen. 5-6% der Frauen im gebärfähigen Alter haben keinen ausreichenden Schutz gegen Windpocken.

Weitere Laboruntersuchungen finden sie im Abschnitt
Schwangerschaft und Geburtshilfe und hier.

Die Impfung bei häufigen Scheideninfektionen
Empfehlung:
Bei gestörtem Scheidenmilieu mit erhöhter Infektionsneigung

Kosten:
GOA-Ziffer 1 (vor 1. Impfung), 2 (Rezept), 375
(1. Impfung ab
11, 02 EURO,
weitere Impfungen ab
4,66 EURO),
zzgl. der Kosten für den
Impfstoff

Für Patientinnen, deren Scheidenmilieu zu immer wieder auftretenden Scheideninfektionen führt, gibt es eine Impfung zur Immuntherapie mit Lactobacillus (Milchsäurebakterien)-Stämmen.

Die Grundimmunisierung besteht aus 3 intramuskulären Injektionen in Abständen von je 2 Wochen. Die erste Auffrischung erfolgt nach 6-12 Monaten mit einer Einzeldosis, weitere nach Bedarf. Der Schutz tritt nach 2 Wochen ein. Ziel ist es, die Häufigkeit von Scheideninfektionen zu reduzieren.

Gegenanzeigen sind akute infektiöse Erkrankungen, Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Störungen der Blutbildung, Allergien gegen Phenol und/oder die im Impfstoff enthaltenen Antigene, sowie schwere Herz- und Nierenerkrankungen.

Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe
Empfehlung:
Gemäß der aktuellen Empfehlungen

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 1 (vor 1. Impfung), 2 (Rezept), 375
(1. Impfung ab
11,02 EURO,
weitere Impfungen ab
4,66 EURO),
zzgl. der Kosten für den Impfstoff

In einigen Ländern ist der Impfpass ebenso wichtig wie Ihr Reisepass oder ihr Visum. Fehlen vorgeschriebene Impfungen, kann Ihnen die Einreise sogar verweigert werden. Generell werden Reiseimpfungen nicht von der Krankenkasse übernommen. Ausnahmen stellen die Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphterie und/oder Kinderlähmung, die Zeckenimpfung (FSME), Pneumokokken (Lungenentzündung), Influenza (Grippe) und Pertussis (Keuchhusten) dar. Oft erstatten jedoch die neuen privaten Krankenzusatzversicherungen einen Teil der Impfkosten. Einige Impfungen müssen auf Grund beruflicher Risiken vom Arbeitgeber übernommen werden (z. B. Hepatitis A und B bei medizinischen Berufen, Tollwut bei Tierpflegern). Wir impfen gegen Tollwut, Typhus, FSME, Cholera, Hepatitis A und B und nennen Ihnen bei Bedarf eine Gelbfieber-Impfstelle.

Sprechen Sie bitte mindestens 2 Monate vor einer geplanten Reise mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich einen Impfplan erstellen. Auch bei Last-Minute-Buchung kann gegen einige Erkrankungen (z. B. Hepatitis A) ein rechtzeitiger Schutz erzielt werden.

Die Impfempfehlungen für die einzelnen Länder finden sie hier. Klennerinfo:

Empfehlungen zur Malariaprophylaxe finden sie hier.

Sie können uns auch gerne Ihr Reiseziel nennen. Wir würden für Sie alle Empfehlungen ausarbeiten.

Die Ernährungsberatung mit BIA-Messung
Empfehlung:
Bei Übergewicht (BMI>25) oder Adipositas (BMI>30) ohne inter-nistische Folgeerkrank-ungen wie Diabetes mellitus

Kosten:
15 EURO pro Sitzung

Foto 1

Zur Unterstützung einer Ernährungsumstellung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion, bieten wir Übergewichtigen eine überwachende und begleitende Beratung mit Messung der Körperzusammensetzung an. In wöchentlichen Gesprächen erfolgt unter Einbeziehung aktueller Messergebnisse eine Beratung über Änderungen des derzeitigen Essverhaltens. Eine erfolgreiche Umstellung der Ernährung zeigt frühestens nach 6 Monaten bleibenden Erfolg (siehe Informationen - Ernährung und Gewichtsreduktion).

BIA-Messung (Bioimpedanzanalyse):

Mit einer Messvorrichtung (siehe Foto 1), die mit einem PC verbunden ist, wird über 2 Messpunkte an einer Hand und einem Fuß der liegenden Patientin die Körperzusammensetzung (Fett, Magermasse, Wasser) bestimmt. Das Ergebnis der Messung und das aktuelle Gewicht stellen die Basis der Beratung dar.

Bitte bedenken Sie, dass vor Beginn einer Ernährungsumstellung eine Unterfunktion der Schilddrüse,
ein Diabetes mellitus und eine Insulinresistenz, die zwischen den Mahlzeiten zu gefährlichem Unterzucker führen kann, ausgeschlossen werden müssen. Besprechen sie dies mit Ihrem Hausarzt.

Die Körper- und Ohrakupunktur
Empfehlung:
Bei Bedarf.

Kosten:
GOÄ-Ziffern:.1 (nur bei der ersten Sitzung), 269
(1. Sitzung ab 16,32 EURO,
weitere Sitzungen
ab 11,66 EURO)

Es gibt zahllose Möglichkeiten die Ohr - und Körper-akupunktur in Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein-zusetzen. Bitte besprechen Sie Ihren Wunsch nach Einsatz der Akupunktur mit uns. Wir werden dann gemeinsam ein
Anwendungskonzept erarbeiten und Ihnen die genauen Kosten pro Sitzung ausrechnen. Mögliche Indikationen sind: Wechseljahrsbeschwerden, Menstruationsstörungen, Prämenstruelles Syndrom, Raucherentwöhnung etc..

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für die Anwendung der Akupunktur nur im Rahmen einer Schmerztherapie. Daher müssen Sie alle anderen Anwendungen selbst bezahlen.
Die Einlage von Kupfer- und Hormonspiralen, GyneFix, Hormonimplantat
Kosten:
Auf Anfrage

Die Einlage von Kupfer- oder Hormonspiralen, sowie der GyneFix und des Hormonimplantats, gehört ebenfalls zum
Leistungsspektrum unserer Praxis. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen - Empfängnisverhütung.
 
Schwangerschaft und Geburtshilfe
Ersttrimester-Screening und Triple-Test
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Der 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft
Der Test auf Gestationsdiabetes
Ergänzende Laboruntersuchungen des Blutes
Das Chlamydien-Screening
Das Sttreptokokken-Screening
Die Akupunktur zur Geburtserleichterung
Ersttrimester-Screening und Triple-Test
Ersttrimester-Screening

Empfehlung:

Zwischen 12. und 14. Schwangerschaftswoche

DA WIR DIESE UNTERSUCHUNG MOMENTAN NICHT DURCHFÜHREN, ERHALTEN SIE EINE ADRESSENLISTE

Triple-Test

Empfehlung:
In der 16. Schwangerschaftswoche

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 250
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor:
GOÄ-Ziffern: 4053,
3743, 4039
(ab 62,95 EURO)


Die meisten Kinder werden gesund geboren. Dennoch soll-ten sich die werdenden Eltern vor und zu Beginn der Schwangerschaft mit den Möglichkeiten der Früher-kennung von kindlichen Erkrankungen auseinandersetzen. Selbst ein mit modernsten Ultraschallgeräten durchgeführ-ter Fehlbildungsausschluss gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Noch schwieriger ist die Abklärung von kindlichen Chromosomenstörungen (z. B. Trisomie 21, auch Mongolismus genannt), da es bis dato noch keinen preiswerten Bluttest gibt, mit dessen Hilfe kindliche Zellen aus mütterlichem Blut isoliert und so die kindlichen
Chromosomen untersucht werden können. Das Risiko einer Fruchtwasseruntersuchung zu einer Fehlgeburt zu führen
liegt bei ca. 1:300, so dass man nach den Mutterschaftsricht-linien eine Fruchtwasseruntersuchung erst nach dem abgeschlossenen 35. Lebensjahr empfiehlt. Bei Frauen über 35 Lebensjahren ist das Risiko einer kindlichen Erkrankung größer als das Risiko der Fruchtwasseruntersuchung. Um die Beratung werdender Eltern zu verbessern und um weniger unnötige Fruchtwasseruntersuchungen durchzu-führen, wurden im Laufe der letzten Jahre Tests entwickelt, die eine individuelle Risikoabschätzung erlauben.

Ersttrimester-Screening

Die Untersuchung dient der altersunabhängigen indivi-duellen Risikoabschätzung einer Schwangeren ein Kind mit Chromosomenstörung zu gebären. Er wird zwischen dem Beginn der 12. SSW. und dem Abschluss der 14. SSW. durchgeführt. Die Risikoberechnung erfolgt nach Bestimmung folgender Werte:




Ultraschalluntersuchung zur Bestimmung der kindlichen Größe und Messung eines kleinen Flüssigkeitsspaltes im kindlichen Nacken (Nackenfalte, siehe Foto 1)
2 Blutwerte (PAPP, ß-HCG)
Alter der Schwangeren
Gewicht der Schwangeren

Aus diesen Werten wird das individuelle Risiko der Schwangeren für eine Chromosomenstörung des Kindes berechnet. Ist es größer als 1:300 - z. B. 1: 100 - so würde Ihnen eine Fruchtwasseruntersuchung empfohlen. Diese würde 90% aller vom Down-Syndrom betroffenen Schwangerschaften entdecken. Ist es kleiner als 1:300 - z. B. 1:1000 - so würde Ihnen keine Fruchtwasseruntersuchung empfohlen.

Bevor Sie sich für oder gegen diese Untersuchung entschei-den, sollten Sie folgende Überlegungen berücksichtigen:




Sollten Sie eine sichere Information über die Chromosomen Ihres Kindes haben wollen, sollten Sie sich für eine Fruchtwasseruntersuchung entscheiden


Wenn für Sie auf keinen Fall eine Fruchtwasser-untersuchung in Frage kommt, sollten Sie auf das Ersttrimester-Screening verzichten.


Eine verbreiterte Nackenfalte kann auch andere Ursachen haben oder harmlos sein.

Der bis vor einigen Jahren empfohlene Triple-Test ist wesentlich ungenauer und sollte nur noch durchgeführt werden, wenn das Ersttrimester-Screening versäumt wurde oder nicht durchgeführt werden konnte. Er wird in der 16. SSW. durchgeführt. Aus 3 Blutwerten (AFP, Estradiol, ß-HCG), dem mütterlichen Alter und dem mütterlichen Gewicht bei Blutentnahme, wird das Risiko berechnet.

Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes
und –öle!

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft - Babyfernsehen
Kosten:
GOÄ-Ziffer: 415
(ab 17,49 EURO)

Der Ultraschall ist heute aus der Mutterschaftsvorsorge nicht mehr wegzudenken. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen nur eine begrenzte Anzahl von Untersuchungen vor. Immer wieder besteht der Wunsch der Patientinnen nach weiteren Untersuchungen. Wir bieten ihnen neben der Möglichkeit des 3D-Ultraschalls auch die Möglichkeit - häufiger als in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen - das Wachstum des Kindes zu kontrollieren oder dem Partner die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ultraschalluntersuch-ung zu geben. Die Untersuchungen werden als 2D-Ultrschall durchgeführt. Diese werden nicht von den Krankenkassen bezahlt.

Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes
und –öle!

Der 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft
Empfehlung:
17-25. Schwangerschafts-woche als Einzelsitzung

Kosten:
50 EURO
für die Sitzung,

Foto 1
Foto 2
Foto 3

www.3dsono.net

Seit einiger Zeit bieten wir in unserer Praxis 3D-Ultraschall an. Unter guten Bedingungen lassen sich sehr schöne Auf-nahmen des ungeborenen Kindes erstellen. Schon in der Frühschwangerschaft lassen sich gute Ergebnisse erzielen (siehe Foto 1). Die beste Zeit für den Einsatz des 3D-Ultraschalls liegt zwischen der 17. und 25. Schwangerschaftswoche (siehe Foto 2). Aber auch am Ende der Schwangerschaft können vereinzelt sehr gute Ergebnisse
erzielt werden (siehe Foto 3). Das Ergebnis der Untersuchung hängt von der Kindslage, der Fruchtwassermenge und dem Leibesumfang der werdenden Mutter ab. Sie können die Untersuchung als Einzelsitzung wahrnehmen. Diese finden außerhalb unserer offiziellen Sprechstunde statt. Sie erhalten eine CD-ROM mit den Bildern, die als Fotos im JPEG- oder tif.-Format oder kurze Filmsequenzen als avi-files vorliegen - geeignet für den Windows Media Player und für den heimischen DVD-Player.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 07031/234645 und durch unser Informationsblatt.

Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes
und –öle!

Der Test auf Gestationsdiabetes - Ausschluss eines Schwangerschaftszuckers
Empfehlung:
Bei hohem Risiko:
Nach Feststellung der Schwangerschaft,
24.-28. SSW. und
32.-34. SSW.

Bei niedrigem Risiko:
24.-28. SSW.

Kosten:
Auf Anfrag
e

Während der Schwangerschaft verändert sich der weibliche Körper mit all seinen Organen und deren Funktionen, um sie den besonderen Aufgaben von Schwangerschaft und Geburt anzupassen. Dazu gehört auch eine gesteigerte Insulinproduktion der Bauchspeicheldrüse zur Regulierung des Blutzuckerspiegels. Hierbei kann es zu Störungen kommen. Jede 20. Frau entwickelt vor allem in den letzten Monaten der Schwangerschaft einen so genannten Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker), der häufig unbemerkt bleibt und daher eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt:



Erhöhtes Risiko für Komplikationen in der Schwanger-schaft und unter der Geburt.



Entwicklung eines übergewichtigen und unreifen Kindes, das nach der Geburt vor allem Probleme mit der Atmung und dem Blutzuckerspiegel hat.

Zur Früherkennung dient ein einfacher Zuckertest, bei dem sie nach einem normalen Frühstück 200 ml Saft mit 50 gr. Glucose trinken. Nach einer Stunde wird der Blutzucker-
spiegel bestimmt. Liegt das Ergebnis oberhalb eines Grenz-wertes von 140 mg/l, schicken wir Sie in ein Labor zu einem weiteren Test, dem so genannten oralen Glucose-toleranztest. Ergibt dieser ebenfalls erhöhte Werte, so ist die Diagnose Schwangerschaftszucker bestätigt. Internist und Frauenarzt betreuen fortan Mutter und Kind.

Um festzulegen, wie häufig dieser Test durchgeführt werden sollte, wird zunächst nach Risikofaktoren gefragt. Diese sind:

Diabetes mellitus bei Eltern oder Geschwistern



ein BMI-Wert von 27 oder mehr
(Info:
http://www.uni-hohenheim.de/%7ewwwin140/info/interaktives/bmi.htm
3 oder mehr Fehlgeburten in Folge


Z. n. Geburt eines Kindes mit einem Geburtsgewicht von mehr als 4500 Gramm
Z. n. Geburt eines nicht lebensfähigen Kindes (Totgeburt)

Trifft ein oder treffen mehrere Punkte auf Sie zu, so besteht ein erhöhtes Risiko für Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker). Es sollten drei Suchtests durchgeführt werden:

unmittelbar nach Feststellung der Schwangerschaft
in der 24.-28. Schwangerschaftswoche
in der 32.-34. Schwangerschaftswoche

Wenn keiner der vorgenannten Risikofaktoren auf Sie zutrifft, haben Sie ein geringes Risiko für die Entwicklung eines Gestationsdiabetes (=Schwangerschaftszucker). Es sollte ein Suchtest durchgeführt werden:

in der 24.-28. Schwangerschaftswoche

Ist das Testergebnis im Normbereich, so ist die Entwicklung eines Gestationsdiabetes unwahrscheinlich.
Ergänzende Laboruntersuchungen des Blutes
Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 250
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor (s. u.)


Toxoplasmose (IgG-AK)

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4437
(ab 13,99 EURO)

Windpocken/Varizellen (IgG-AK)

Kosten:
GOÄ-Ziffer:4388
(ab 13,99 EURO)

 

Ringelröteln/Parvovirus B19
(IgG-AK)

Kosten:
GOÄ-Ziffer: 4363
(ab 29,73 EURO)








Neben den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen
Blutuntersuchungen, gibt es eine ganze Reihe sinnvoller Ergänzungen, die vor oder nach Feststellung einer Schwangerschaft durchgeführt werden können. Hier soll
Ihnen die Bedeutung der Erkrankung für die Schwangerschaft erläutert werden:

Diese Infektion wird hauptsächlich über Katzenkot, sowie rohe und geräucherte Lebensmittel übertragen. Sie verläuft bei der Mutter meistens mit grippeähnlichen Symptomen.
Beim Kind kann es durch eine mütterliche Infektion zu schweren Erkrankungen kommen.

Patientinnen, die zu Beginn einer Schwangerschaft nicht sicher sind, ob sie Windpocken hatten, sollten dies abklären
lassen Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Im Falle eines Kontaktes mit einem erkrankten Kind, erhalten diese Frauen binnen 72 Stunden eine passive Impfung mit Antikörpern. Die aktive Impfung, die von den Krankenkassen bezahlt wird, ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Daher sollte eine Abklärung vor der Schwangerschaft erfolgen. Wer Windpocken in der Kindheit hatte, hat einen lebenslangen Schutz. Bis zur 23. Schwangerschaftswoche kann eine Infektion zum so genannten Varicellen-Syndrom des Kindes führen. 5-6% der gebärfähigen Frauen haben keinen ausreichenden Schutz gegen Windpocken.

Etwa 40% aller Frauen im gebärfähigen Alter haben keinen Schutz gegen Ringelröteln (=Erythema infectiosum), die nichts mit den klassischen Röteln (=Rubella) zu tun haben und durch das Parvovirus B-19 verursacht werden. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion und Blut. 60% der Infektionen verlaufen ohne Symtome. Meist treten nur unspezifische Symptome wie Gelenkschmerzen der kleinen Gelenke und Temperaturerhöhung auf. Der girlandenförmige Hautausschlag ist eher selten. Beim Kind kann u. a. eine schwere Blutarmut (=Anämie) auftreten. Frauen, die in der Kinderbetreuung (Kinderklinik, Kindergarten) arbeiten, sollten vor einer Schwangerschaft ihren Schutz überprüfen lassen. Eine Impfung ist nicht möglich.

Weitere Laboruntersuchungen finden Sie im Abschnitt Frauenheilkunde und hier.

Das Chlamydien-Screening - Infektionen mit Chlamydia trachomatis
Empfehlung:
In der 25. Schwanger-
schaftswoche.

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 298
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor:
GOÄ-Ziffer: 4785
(ab 17,49 EURO).

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen ein Screening auf Chlamydien (siehe Informationen - Geschlechtskrankheiten) vor. Dieses wird zu Beginn der Schwangerschaft durchgeführt. Eine festgestellte Infektion wird mit Antibiotika behandelt. Eine Partnertherapie ist immer notwendig. Bei einer unauffälligen Untersuchung besteht
die Möglichkeit der Infektion während der Schwanger-schaft. Um diese zu erkennen und um spätere Infektionen des Neugeborenen - Bindehaut- und Lungenentzündung - sicher zu vermeiden, wäre eine Wiederholung der Unter-suchung in der 25. SSW. zu empfehlen. Weitere Informationen über Chlamydien finden sie hier.
Das Streptokokken-Screening - Ausschluss einer Infektion mit Streptokokken
Empfehlung:
Zwischen 35. und 37. Schwangerschaftswoche

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 2, 298
(ab 4,08 EURO),
zzgl. Labor
GOÄ-Ziffer: 2x 4530
(ab 9,32 EURO)

Streptokokken (ß-hämolysierende Streptokokken Gruppe B) sind ein häufiger Erreger bakterieller Infektionen des Menschen. Auch in der Scheide schwangerer Frauen finden sich in 30% der Fälle Streptokokken. Neben vorzeitigen Wehen und Blasensprung, können diese Keime unter der Geburt auf das Neugeborenen übertragen werden, was als Frühform (nach 1-2 Tagen) oder Spätform (nach.7-10 Tagen) zu schweren Infektionen des Kindes führen kann. Die Sterblichkeit beträgt bei der Frühform bis zu 50%. Der Nachweis von Streptokokken sollte zwischen der 35. und 37. SSW. erfolgen. Durch den Einsatz von Antibiotika (meist Penicilline) kann der Übertritt der Keime auf das Kind vermieden werden. Beim Streptokokken-Screening wird ein Abstrich vom Scheideneingang bis zum Muttermund entnommen. Der Nachweis erfolgt durch einen immunologischen Test.
Die Akupunktur zur Geburtserleichterung
Empfehlung:
4-5 Sitzungen ab der 36. Schwangerschaftswoche

Kosten:
GOÄ-Ziffern: 1 (nur bei der ersten Sitzung), 269
(1. Sitzung ab 16,32 EURO,
2.-4. Sitzung ab
11,66 EURO)

Wir bieten Ihnen zur Verkürzung der Geburtszeit eine Akupunkturbehandlung in mindestens 4 Sitzungen an. Bei jeder Schwangeren mit einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf, kann die Methode ab der 36. Schwangerschaftswoche zur Anwendung kommen.

Gegenanzeigen (Kontraindikationen) für die Anwendung der Akupunktur:

Blutgerinnungsstörungen (z. B. Bluter)
Beckenendlagen und andere Lageanomalien des Feten
Geplante Schnittentbindung (Kaiserschnitt)
Risikoschwangerschaften


Vorzeitige Wehen im Verlauf der Schwangerschaft, die mit Mitteln zur Wehenhemmung behandelt wurden
Ein dem Muttermund vorliegender Mutterkuchen (Plazenta praevia)

Die Behandlung findet in Einzelsitzungen in unserer Praxis statt und dauert pro Sitzung ca. 45 Minuten. Bitte verzichten Sie auf alle Gegenstände aus Metall. Wir legen bei den ersten beiden Sitzungen 7, bei weiteren Sitzungen 9 Nadeln
an beiden Unterschenkeln und am Kopf. Vor Beginn der Therapie erfolgt eine ausführliche Beratung über den Ablauf.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 07031/234645 und durch unser Informationsblatt.

Informationen zu medizinischen Themen
Hier finden Sie Informationen und Links zu medizinischen Themen, die uns in unserem Praxisalltag häufig begegnen. Diese Seite dient ausschließlich den Patientinnen unserer Praxis die umfangreichen Beratungsinhalte nach einem Besuch nochmals nachzulesen.
Blasenschwäche - Sie müssen mit Ihrem Arzt darüber sprechen
 
Empfängnisverhütung - Welche Verhütungsmethode passt zu mir?
 
Endometriose
www.endometriose-vereinigung.de
www.endometriose-online.org
Ernährung und Gewichtsreduktion - Anregungen zur Ernährungsumstellung
Links: Ernährung Universität Hohenheim (Klennerinfo: verlinken mit
www.uni-hohenheim.de/%7ewwwin140/info/info/htm
www.lowfett.de

In unserer Überflussgesellschaft leiden sehr viele Menschen an Übergewicht (BMI > 25) oder gar Adipositas (BMI > 30), darunter zunehmend Jugendliche und Kinder. Dies wird in den nächsten Jahren zu vermehrtem Auftreten von Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen bei jungen Erwachsenen führen. Um dieser bedrohlichen Entwicklung entgegen zu wirken, sind wir als Ärzte aufgefordert, unsere Patienten über Möglichkeiten und Wege zu beraten, die zu einem gesunden Essverhalten und damit der Vermeidung gravierender Allgemeinerkrankungen führen.

Bevor Sie eine Ernährungsumstellung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion planen, sollten Sie dies mit Ihrer Familie besprechen und sich deren Unterstützung versichern. Bitten Sie z. B. Ihren Lebenspartner mittags in der Kantine seiner Firma, statt abends warm zu essen. Besorgen Sie sich eine Nährwerttabelle und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Hausarzt. Er sollte eine Unterfunktion der Schilddrüse und durch einen Zuckertest einen Diabetes mellitus ausschließen. Gleiches gilt für eine Insulinresistenz, die bei größeren Pausen zwischen den Mahlzeiten zu einem gefährlichen Unterzucker führen kann. Sie kann ebenfalls im Rahmen des Zuckertests ausgeschlossen werden, indem neben dem Blutzuckerwert auch der Blutinsulinspiegel bestimmt wird. Beginnen Sie bei Ihren Einkäufen bewusst auf die Etiketten zu achten und beginnen Sie nach den Inhalten Ihrer Nahrung zu sehen.

Nun können Sie mit der Ernährungsumstellung beginnen, bei der Sie zunächst nicht auf Ihr Gewicht, sondern auf die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen achten sollten:

1.


Legen Sie fest, wann und wo Sie essen. Es sollte ein fester Essplatz definiert werden (z. B. der Esstisch im Esszimmer). Am Arbeitsplatz, vor dem Fernseher oder in der Küche sollte dann nicht mehr gegessen werden.
2.






Versuchen Sie zunächst täglich 3 Mahlzeiten im Abstand von 4-6 Stunden zu sich zu nehmen und achten Sie zunächst nicht so sehr auf die Inhalte. Als Zwischenmahlzeiten ist Rohkost (Paprika, Tomaten, Radieschen, Salatgurken, Karotten) zu empfehlen, da sie keine Wirkung auf den Insulinspiegel haben. Gleiches gilt für mit Süßstoff gesüßte Nahrungsmittel. Meiden sie jedoch Verpackungen mit der Aufschrift „OHNE ZUCKER“, was nur bedeutet, dass der Inhalt keine Glucose enthält, jedoch durchaus Zuckerersatzstoffe wie Ahornsirup, Fructose und Saccharose (?) enthalten darf. Dies könnte Ihr Projekt gefährden.
3.



Versuchen Sie zwischen den Mahlzeiten 2-3 Liter kalorienfreie Flüssigkeit zu trinken. Diese sind Wasser und mit Süßstoff gesüßte Getränke (z. B. Cola light, Kaffee und Tee ohne Milch), Alkohol und süße Getränke sollten auf die Mahlzeiten beschränkt werden und müssen in die Gesamtkalorien einberechnet werden.
4.





Steigern Sie die Alltagsbewegung, laufen Sie Treppen, gehen Sie kurze Strecken zu Fuß und beginnen Sie schon beim Zähneputzen mit Gymnastik, bevor Sie sich in einem Fitnessstudio anmelden. 10 Minuten Sport pro Tag sind sinnvoller, als einmal pro Woche 2 Stunden in einem Kraftraum. Schwimmen und Northern Walking sind gute und die Gelenke schonende Sportarten.
Ein erwachsener Mensch sollte zwischen Schritte pro Tag gehen. Dies lässt sich einfach mit einem Schrittzähler kontrollieren.
5. Protokoll, Frühstück, Grundumsatz etc.
Geschlechtskrankheiten - Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen
AIDS www.aids-hilfe.de
www.aids-stiftung.de
Haarausfall - Ein schwieriges Thema.
 
Hormonsubstitution - Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es?
 
Impfempfehlungen - Impfungen verhindern jährlich 3 Millionen Todesfälle in Europa
Gegen eine große Zahl von Infektionskrankheiten gibt es heute Schutzimpfungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts in Berlin erarbeitet die Impfempfehlungen. Die Ärzte beraten ihre Patienten auf der Basis dieser Empfehlungen über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen und deren Nebenwirkungen und schließen Gegenanzeigen aus. Ist eine Schutzimpfung erfolgt, wird sie in einem Impfpass (Foto Impfpass) dokumentiert. Eine nicht dokumentierte Impfung gilt als nicht erfolgt. Gleiches gilt bei Verlust des Impfpasses. Die Patienten sollten ihren Impfpass immer mit sich führen, z. B. mit dem Führerschein oder Personalausweis. (Klennerinfo: Alle unterstrichenen (außer Impfpass) verlinken mit Impfempfehlungen innerhalb www.rki.de). Angesichts der Vielfalt an Impfmöglichkeiten können wir an dieser Stelle nur auf die für unsere Patientinnen relevante Impfempfehlungen eingehen, wobei eine persönliche Impfberatung immer auf Grund eines vorliegenden Impfpasses erfolgen sollte. Die meisten der hier aufgeführten Impfungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Legen Sie bei jedem Arztbesuch Ihren Impfpass vor und lassen Sie sich beraten! Die folgenden Impfpläne sind auf unser Patientengut zugeschnitten und nicht allgemeingültig! Sie sind nicht vollständig und ersetzen die ärztliche Beratung und Aufklärung nicht!

Nicht jede Impfung führt zu einem Impfschutz, das heißt, dass der Körper keine Antikörper produziert! Es besteht dann kein Schutz vor der Erkrankung!

9.-18. Lebensjahr Masern, Mumps, Röteln, Erst- und Zweitimpfung. Je 1x1 Dosis. Die Erstimpfung erfolgt meistens im 13. Lebensjahr in der Schule. Zweitimpfung frühestens 4 Wochen nach der Erstimpfung.
Varizellen (Windpocken), Ungeimpfte 12- bis 15-jährige Jugendliche ohne Windpocken in der Vorgeschichte. (2x1 Dosis im Abstand von mindestens 6 Wochen ab dem 14. Lebensjahr, davor nur 1 Dosis).
FSME (Zecken, Frühsommermeningoenzephalitis), 3 Impfungen als Grundimmunisierung, entweder 0 -1 bis 3 Monate - 9 bis12 Monate oder als Schnellschema 0 - 7 Tage - 21 Tage - 18 Monate. Auffrischung alle 3-5 Jahre.
Hepatitis B, 3 Impfungen als Grundimmunisierung ab dem 15. Lebensjahr, entweder je 1 ml 0 - 1 Monat - 6 Monate, oder als Schnellschema 0 - 1 Monat - 2 Monate. Vor dem 15. Lebensjahr mit je 0,5 ml. Eine Auffrischimpfung sollte in Abhängigkeit einer Blutbestimmung des Titers erfolgen.
Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Pertussis entweder Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung alle 10 Jahre
Grundimmunisierung Tetanus 0 – 4 bis 6 Wochen - 6 bis 12 Monate, mit Polio 0 – 2 (besser 6) Monate. Pertussis sollte immer dann mitgeimpft werden, wenn im Impfpass keine Grundimmunisierung dokumentiert ist.
Ab dem 19. Lebensjahr Masern, Mumps, Röteln, Zweitimpfung falls nicht im Impfpass dokumentiert, 1x1 Dosis. Bei Kinderwunsch
Kontrolle des Impfschutzes.
Varizellen (Windpocken), Frauen mit Kinderwunsch ohne im Blut nachweisbaren Schutz. (2x1 Dosis im Abstand von
6 Wochen).
FSME (Zecken, Frühsommermeningoenzephalitis), 3 Impfungen als Grundimmunisierung, entweder 0 -1 bis 3 Monate - 9 bis12 Monate oder als Schnellschema 0 – 7 Tage – 21 Tage – 18 Monate. Auffrischung alle 3-5 Jahre.
Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, evtl. Pertussis entweder Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung alle 10 Jahre
Grundimmunisierung Tetanus 0 – 4 bis 6 Wochen - 6 bis 12 Monate, mit Polio 0 – 2 (besser 6) Monate. Pertussis sollte immer dann mitgeimpft werden, wenn im Impfpass keine Grundimmunisierung dokumentiert ist.
Ab dem 61. Lebensjahr Influenza (Grippeschutzimpfung) mit einem jährlich neuen Impfstoff.
FSME (Zecken, Frühsommemeningorenzephalitis), 3 Impfungen als Grundimmunisierung,
entweder 0 -1 bis 3 Monate - 9 bis12 Monate oder als Schnellschema 0 – 7 Tage – 21 Tage – 18 Monate. Auffrischung alle 3-5 Jahre.
Pneumokokken (Lungenentzündung) alle 6 Jahre.
Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, entweder Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung alle 10 Jahre
Grundimmunisierung Tetanus 0 – 4 bis 6 Wochen - 6 bis 12 Monate, mit Polio 0 – 2 (besser 6) Monate
Altersunabhängige Impfempfehlungen Bei chronischen Erkrankungen und angeborenen/ erworbenen Immundefekten sollte unabhängig vom Alter der Patienten auf einen vollständigen Impfschutz geachtet werden. Neben allgemein empfohlenen Impfungen sollte zum Beispiel bei Asthmatikern auf einen Impfschutz gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und Influenza (Grippe) geachtet werden. Gleiches gilt auch für Patienten mit anderen chronischen Erkrankungen (Erworbene oder angeborenen Immundefekte, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen, Diabetes mellitus, Nieren- und Lebererkrankungen etc.). Ein weiteres Beispiel ist die Hepatitis B. Wer in der Familie oder einer anderen Gemeinschaft Kontakt zu HbsAG-Trägern hat sollte gegen Hepatitis A und B geimpft sein. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeiten Ihren Impfschutz zu verbessern.
Arbeitsmedizinische Indikationsimpfungen Auch in unserer Berufswelt steigt das Risiko sich an einer Infektionskrankheit zu infizieren. So sollten Tierärzte, Förster und Forstarbeiter immer gegen Zecken und Tollwut geimpft sein. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B und sollten auch jährlich gegen Influenza geimpft werden. Erzieherinnen und Frauen im gebärfähigen Alter, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind sollten gegen alle Kinderkrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten) geimpft sein. Gegen Ringelröteln gibt es keine Impfung! Sprechen Sie bitte mit Ihrem Betriebsarzt, damit er den Schutz gegen Ringelröteln und Ihren Impfschutz überprüft!
Reiseimpfungen siehe hier
Intimhygiene - Informationen über die Körperpflege im Intimbereich
Leider mussten wir in den letzten Jahren immer wieder feststellen, dass eine übertriebene Intimhygiene für zahlreiche Infektionen in diesem Bereich verantwortlich ist. Substanzen wie Seife, Shampoos, so genannte Intimlotionen und andere Produkte verursachen beträchtliche Schäden und führen zu häufigen Arztbesuchen wegen Harnwegs- und Scheideninfektionen. Im Afterbereich führen seifenhaltige Produkte durch Austrocknung der Haut zu Rissen. Dies fördert - neben dem durch Zeitdruck oder zu geringer Trinkmenge häufigen Drücken beim Stuhlgang - die Entstehung von Hämorrhoiden. Im äußeren Genitalbereich und innerhalb der Scheide können die Folgen bei weitem dramatischer sein. Hier werden normalerweise durch einen natürlichen Säureschutz Infektionen verhindert.

Waschlotionen, die einen pH-Wert von über 4,5 haben, zerstören diesen Säureschutz und führen u. a. zu vermehrten Harnwegsinfektionen, Scheidenentzündungen, sowie bei vielen Schwangerschaften zu vermehrten Fehlgeburten, vorzeitiger Wehentätigkeit, Blasensprung und Frühgeburten. Wird die Scheide innen gewaschen (Scheidenspülungen), so steigt das Infektionsrisiko ebenfalls beträchtlich an. Scheidenspülungen sind sehr gefährlich und unnötig, da sich die Scheide durch den Ausfluss selbst reinigt. Der oft als sehr störend bezeichnete Geruch entsteht durch das Waschen mit Seife. Die Patienten waschen sich immer wieder wegen dieses Geruchs und es entwickelt sich ein Teufelskreis.

Der natürliche Körpergeruch ist weder unangenehm noch lästig. Während Frauen, die sehr häufig unter den Folgen einer übertriebenen Intimhygiene leiden, relativ einfach umlernen, ist dies bei vielen Männern doch beträchtlich schwieriger. Natürlich nützt es nichts, wenn ein Paar nicht gemeinsam seine Waschgewohnheiten ändert. Dies gilt natürlich für beide Geschlechter. Unsere Empfehlungen zur Intimhygiene:




Waschen Sie bitte sowohl im After- als auch im äußeren Intimbereich nur mit Wasser, wobei Sie nicht aktiv waschen, sondern eher abspülen sollten. Waschen Sie bitte niemals die Scheide innen. Bei immer wieder auftretenden Harnwegsinfekten entleeren Sie bitte die Blase nach dem Verkehr.



Sollten Sie sich ohne Waschlotion unwohl oder nicht sauber fühlen, gibt es in der Apotheke Waschlotionen mit einem pH-Wert bis 4,5. Diese sind zwar teuer, vermeiden aber häufig medizinische Probleme. Auf Wunsch können wir Ihnen einige Produktnamen nennen.


Bitte beachten Sie, dass der Begriff pH-neutral zwar gut klingt, hier aber ein pH-Wert von 5,5 vorliegt. Diese Produkte mögen für Ihre Haut gut sein, für den Intimbereich eignen sie sich nicht.


Auch Stress, UV-Licht, enge Kleidung, Unterwäsche aus Kunstfasern, Vitaminmangel, Diabetes, bestimmte Sexualpraktiken und eine Schwangerschaft begünstigen Scheiden- und Blaseninfektionen.



Sollte eine natürliche Störung der Scheidenflora vorliegen, gibt es auch eine Impfung, die den Säureschutz aufbauen soll (siehe Leistungen - Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) - Die Impfung bei häufigen Scheideninfektionen).
Kinderwunsch - Empfehlungen für Paare mit Kinderwunsch
Wenn ein Paar beschließt ein Kind zu bekommen, sollte es vor der Schwangerschaft eine frauenärztliche Beratung wahrnehmen. Da die Inhalte nicht ausschließlich die werdende Mutter betreffen, ist der Partner stets willkommen. Diese Beratung sollte mindestens 3 Monate vor dem Eintritt der Schwangerschaft erfolgen.

Sie sollten mindestens 2 Monate vor dem Eintritt einer Schwangerschaft mit der Einnahme von mindestens 400 µg, nach neueren Empfehlungen 800 µg Folsäure beginnen. Diese frühzeitige Einnahme verhindert 75% der Fälle von offenem Rücken (Spina bifida).

Jede Frau mit Kinderwunsch sollte eine Impfberatung erhalten. Legen Sie Ihren Impfpass Ihrem Haus- oder Frauenarzt vor. Es sollte ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus, Kinderlähmung, Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken haben, eventuell auch gegen Influenza (Grippe) und Hepatitis B, sowie - bei chronischen Erkrankungen wie Asthma - gegen Pneumokokken (Lungenentzündung). Der Rötelnschutz sollte im Blut überprüft werden. Ebenso der Windpockenschutz, soweit keine Erkrankung durchgemacht wurde oder eine Impfung erfolgt ist. Frauen, die beruflich oder privat häufig in Kontakt mit Kleinkindern kommen, sollten ihren Schutz auf Ringelröteln überprüfen lassen, gegen die es keine Impfung gibt. Die Kontrollen des Ringelröteln- und Windpockenschutzes sind keine Kassenleistungen. Wir bieten diese Untersuchungen als Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) an.

Vor Eintritt einer Schwangerschaft sollten keine Reisen geplant werden. Urlaubsreisen gehören zu den am meisten unterschätzten Risiken in der Schwangerschaft. In den ersten 12 Schwangerschaftswochen ist grundsätzlich von Reisen jeglicher Art abzuraten, da hier das Fehlgeburtsrisiko sehr hoch ist. Reisen erhöhen auch die Zahl der Frühgeburten. Besonders längere Autofahrten und der mit Fernreisen verbundene Klimawechsel und eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten stellen besondere Risiken dar. Ist eine Reise in der Schwangerschaft nach der 12. Schwangerschaftswoche nicht zu vermeiden, so sind Flugzeug und Bahn dem Auto vorzuziehen. Pendlerinnen, die längere Strecken zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen, sollten Wochenenden und Urlaubszeit zur häuslichen Erholung nutzen.

Schon vor der Schwangerschaft sollten Sie täglich 10 Minuten für Rückengymnastik einplanen, die Sie auch während der Schwangerschaft weiterführen sollten. Damit lassen sich die häufig während einer Schwangerschaft auftretenden Ischiasbeschwerden vermeiden. Eine schriftliche Anleitung für Rückengymnastik erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Arzt!

Vor einer Schwangerschaft sollten Sie Ihren Zahnarzt aufsuchen, um Entzündungen der Mundhöhle auszuschließen. Entzündungen der Mundhöhle und besonders des Zahnfleischs begünstigen durch die im Blut auftretenden Entzündungsprodukte (z. B. Prostaglandine) die Entstehung von Fehl- und Frühgeburten.

Der Wunsch nach einem Kind erfordert nicht nur eine materielle Sicherheit. Auch die Lebensführung bei Kinderwunsch muss Ihrem Körper signalisieren, dass eine Vermehrung möglich ist. Dazu gehören auch eine seelischen Ausgeglichenheit, eine ausgewogene Ernährung mit 3 täglichen Mahlzeiten und Geduld. Treten Sie bitte nicht in einen Wettbewerb mit Ihren Freundinnen, wer wie lange gebraucht hat um schwanger zu werden.
Ein Jahr ohne den Eintritt einer Schwangerschaft bei regelmäßigem Verkehr und Zyklus, stellt keinen Grund zur Sorge dar. Genießen Sie vielmehr die Zeit ohne Kind und pflegen Sie die Ihre Beziehung, die die Basis für die zukünftige Familie ist. Ein Kind wird Ihr bisheriges Leben ändern. Lassen Sie es nicht zu, dass der Kinderwunsch Ihr Leben dominiert.

Die Ureinwohner Nordamerikas - uns als Indianer bekannt – haben vor dem Zelt eines jungen Paares einen so genannten Traumfänger angebracht. Dieser bestand aus einem geschmückten Reifen, der mit einem Netz bespannt und auf einem Stock im Erdreich befestigt wurde. Er sollte nur gute Träume und Gedanken in das Zelt lassen, damit der Wunsch nach einem Kind nicht durch negative Einflüsse behindert wird.

Sollte nach einem Jahr - dann sind 90% der Frauen schwanger - keine Schwangerschaft eingetreten sein, sollten Sie einen Gesprächstermin bei Ihrem Frauenarzt vereinbaren. Je nach Ihrer besonderen Situation wird das weitere Vorgehen besprochen.

Krebserkrankungen - Informationen zu allen Tumorerkrankungen
 
Plötzlicher Kindstod (SID =sudden infant death) - Eine ständige Angst aller Eltern
Jahrelange intensive Untersuchungen zum „Plötzlichen Kindstod“ (SIDS) haben bewiesen, dass mögliche Ursachen dafür durch einfache Maßnahmen im häuslichen Bereich beseitigt werden können.

Diese Maßnahmen sind:

Legen Sie Ihr Kind zum Schlafen auf den Rücken.
Lassen Sie Ihr Kind bei ihnen im Zimmer, aber im eigenen Bett schlafen.


Achten Sie darauf, dass sein Kopf nicht unter die Bettdecke rutschen kann; benutzen Sie keine Kissen. Am sichersten ist ein Schlafsack.


Vermeiden sie Überwärmung: 18°C Raumtemperatur und ein Schlafsack oder eine dünne Decke sind genug.
Stillen Sie innerhalb des ersten Jahres so lange wie möglich.
Sorgen Sie für eine rauchfreie Umgebung ihres Kindes.
Falls Ihr Kind an einen Schnuller gewöhnt ist, so sollte es diesen zu jedem Schlaf bekommen.

Abschließend noch 2 Tipps:

Bei Säuglingen, die die empfohlenen Impfungen erhalten, ist das Risiko, am „Plötzlichen
Kindstod“ zu sterben, niedriger als bei ungeimpften Kindern.
Um die motorische Entwicklung Ihres Kindes zu fördern, kann es im Wachzustand ruhig auf den Bauch gelegt werden. Dann müssen Sie es aber beobachten und dafür sorgen, dass es nicht in dieser Lage einschläft.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kinderarzt Ihres Vertrauens. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Quelle:

Informationsblatt der Universitätsklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Tübingen

Betroffene Eltern finden unter www.die-muschel.de und www.engelskinder.ch Kontakt zu anderen Eltern und Selbsthilfegruppen.

Die Krebsvorsorge - Was bedeutet Pap?
 
Osteoporose - Fragen und Antworten zu einer Volkskrankheit
 
Schwangerschaft - Empfehlungen für einen normalen Schwangerschaftsverlauf
 
Ernährung in der Schwangerschaft
Calcium Schwangerschaft und Stillzeit erfordern eine erhöhte Calciumaufnahme von täglich 1200 mg zur Erhaltung der Knochensubstanz. Da Milch (500 ml enthalten 600 mg Calcium) die Eisenaufnahme behindert sollten täglich 2 Liter eines calciumreichen Mineralwassers getrunken werden. Manche enthalten mehr als 500 mg Calcium pro Liter. Das notwendige Vitamin D, welches das Calcium in die Knochen einbaut, kann durch 3 wöchentliche Fischmahlzeiten aufgenommen werden ÜBERPRÜFEN.
Außerdem wird Vitamin D unter Einwirkung des Tageslichts in der menschlichen Haut gebildet. Durch die hohen Östrogenspiegel steigt die Empfindlichkeit der Haut
für Sonnenlicht und damit auch die Bildung von Vitamin D.
Eisen In Schwangerschaft und Stillzeit steigt Ihr Bedarf an Eisen von täglich 10- 15 mg auf 20-30 mg . Der Körper steigert die Kapazität der Eisenaufnahme im Darm und damit den Ausnutzungsgrad der aufgenommenen Nahrung. Es bedarf keiner zusätzlichen Eisenaufnahme durch Tabletten. Daher ist es wichtig, dass Sie viel Vitamin C und pflanzliches Eiweiß zu sich nehmen. Beide unterstützen die Eisenaufnahme, während Kaffee, Tee (alle Sorten, auch so genannte Schwangerschaftstees) und Milch die Eisenaufnahme behindern. Viel Eisen enthalten Fleisch und Leber von Kalb, Rind und Schwein. Unter den Gemüsesorten sind Karotten, Kartoffeln, Rote Beete, Kürbis, Brokkoli, Tomaten, Blumenkohl, Kohl und vor allem Sauerkraut recht gute Quellen für Eisen. Dies ist wichtig für Vegetarierinnen. Ebenso z. B. Vollkornbrot, Erbsen reif frisch, Hühnereigelb, Blutwurst,
Mangold, Fenchel, Spinat, Pfifferlinge getrocknet.

Der normale Hb-Wert beträgt in der Schwangerschaft 10,5 g/dl. Ein Eisenmangel kann auch mit Kräuterblut behandelt werden

Gewichtszunahme Die Zunahme des Körpergewichts sollte 5 kg bis zur 20. Schwangerschaftswoche und 12 kg bis zur Geburt nicht oder nur geringfügig überschreiten. Bei Übergewichtigen ist auf eine geringere Gewichtszunahme zu achten!
Jod Jod ist unentbehrlich für die Hormonbildung in der Schilddrüse. Jodmangel führt zur Unterfunktion der Schilddrüse und Fruchtbarkeitsstörungen. Wegen des geringen Jodgehalts unseres Trinkwassers gilt Deutschland als Jod-Mangelland. Neben Seefischen (nicht Süßwasserfischen!) gehören Gemüse (Grünkohl, Spinat, Broccoli oder Möhren) und Milchprodukte, sowie die konsequente Verwendung von jodiertem Speisesalz zu den wichtigsten Jodlieferanten. In Zeiten erhöhten Bedarfs, z. B. in Schwangerschaft und Stillzeit, kann die Einnahme von Jodtabletten empfehlenswert sein. Der tägliche Bedarf beträgt 230-260 µg pro Tag.
Fehl- und Frühgeburt
www.engelskinder.ch www.die-muschel.de
Impfungen in der Schwangerschaft
Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Das bedeutet, dass in der Schwangerschaft keine Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varicellen) erfolgen dürfen. Tetanus und Kinderlähmung (Poliomyelitis) sind unbedenklich. Das gilt auch für Diphterie, die Impfung sollte erst nach Abschluss des 1. Drittels der Schwangerschaft, also nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Andere aktive Impfungen (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Pneumokokken, Typhus, Keuchhusten (Pertussis), Tollwut) sollten nur unter strenger Abwägung von Nutzen und Risiko erfolgen.
Generell sollte jede Frau mit Kinderwunsch vor einer Schwangerschaft eine Impfberatung erhalten.

Passive Impfungen, bei denen nur Antikörper verabreicht werden, sollten direkt nach Kontakt mit einem Erkrankten erfolgen. Diese stehen für Hepatitis B, FSME (Zecken), Mumps, Röteln, Tollwut, und Windpocken (Varicellen) zur Verfügung. Diese sind unbedenklich und verhindern in den meisten Fällen den Ausbruch der Erkrankung.

Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit
Alle Rezepte, die Schwangerschaft und Wochenbett betreffen, sind von der Rezeptgebühr befreit und entsprechend gekennzeichnet. Dies gilt allerdings nur für Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden.
Patientinnen, die Schilddrüsenhormone einnehmen, sollten nach Feststellung der Schwangerschaft ihren behandelnden Arzt aufsuchen, um die Dosis der Medikamente anzupassen. Es gibt für jede Erkrankung Medikamente, die in der Schwangerschaft eingesetzt werden können. Tritt eine Erkrankung auf, werden die verschiedenen Möglichkeiten der Therapie mit Ihnen besprochen.
Ramadan in Schwangerschaft und Stillzeit
Nach dem Koran ist es eine „Sünde“ in der Schwangerschaft am moslemischen Fastenmonat Ramadan teilzunehmen. Aus medizinischer Sicht birgt eine Teilnahme einige Gefahren für die Gesundheit der Schwangeren. Mangelnde Zufuhr von Eiweiß, Mineralien und Eisen kann u. a. zu Blutarmut, Verstärkung von Übelkeit und Erbrechen und der Entwicklung einer Schwangerschaftsvergiftung führen.
Reisen in der Schwangerschaft
Bei Planung einer Schwangerschaft sollten keine Reisen geplant werden. Urlaubsreisen gehören zu den am meisten unterschätzten Risiken in der Schwangerschaft. In den ersten 12 Schwangerschaftswochen ist grundsätzlich von Reisen jeglicher Art abzuraten, da hier das Fehlgeburtsrisiko sehr hoch ist. Reisen erhöhen auch die Zahl der Frühgeburten. Besonders längere Autofahrten und der mit Fernreisen verbundene Klimawechsel und eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten, stellen besondere Risiken dar. Ist eine Reise in der Schwangerschaft nach der 12. Schwangerschaftswoche nicht zu vermeiden, so sind Flugzeug und Bahn dem Auto vorzuziehen. Pendlerinnen, die längere Strecken zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen, sollten Wochenenden und Urlaubszeit zur häuslichen Erholung nutzen.
Die Schmerzbehandlung unter der Geburt
Unter der Geburt gibt es verschiedenen Verfahren zur Schmerzlinderung:

Entspannende Maßnahmen
Homöopathie
Akupunktur
Infusionsbehandlung
Örtliche Betäubung des Geburtskanals
Periduralanästhsie

Nähere Informationen über die in der Klinik Ihrer Wahl angebotenen Methoden, erfragen Sie bitte bei der Kreissaalbesichtigung.
Schwangerschaftsstreifen (Striae distensae)
Die kosmetisch lästigen Schwangerschaftsstreifen entstehen durch Einrisse im Bindegewebe während des Wachstums des Bauches im Rahmen der 40 Schwangerschaftswochen. Der Markt bietet viele Produkte, die eine Vermeidung dieser Streifen versprechen. Die einzige Substanz, deren Wirkung auf die Vermeidung von Schwangerschaftsstreifen wissenschaftlich erwiesen ist, ist Centella asiatica (Tigergras). Vorbeugend sollte man auch auf eine langsame Gewichtszunahme achten.

Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!

Sodbrennen in der Schwangerschaft
40-80 % aller Schwangeren leiden unter Sodbrennen, das häufig erst nach der Entbindung verschwindet. Hinter dem Brustbein tritt ein Brennen auf, das vom mittleren Oberbauch bis in den Hals aufsteigt. Dauert dieses brennen über Wochen an, sollte eine Magenspiegelung erwogen werden, vor allem bei zusätzlichen Schluckbeschwerde, Bluterbrechen und Teerstuhl)

Therapie

Allgemeinmaßnahmen

Meiden Sie fette Speisen, Süßigkeiten, Pfefferminze, Kaffee, kohlesäurehaltige Getränke und Säfte. Meiden Sie späte Abendmahlzeiten und stellen Sie das Kopfende des Bettes 20 cm höher. Legen Sie sich nicht kurz nach der Mahlzeit hin.

Medikamente

Säurebindende Medikamente und H2-Rezeptorenblocker können in der Schwangerschaft angewendet werden. In vielen Fällen hilft Bullrichsalz. Die häufig empfohlene Milch führt zu Eisenmangel und sollte daher höchstens in geringen Mengen konsumiert werden.

Sport in der Schwangerschaft
Neben der schon vor der Schwangerschaft begonnenen Rückengymnastik, die weitergeführt werden sollte, sind Schwimmen (kein Thermalbad!), Fahrradfahren (kein Mountainbike im Gelände!) und Wandern ideale Sportarten für Schwangere.

Zu vermeiden sind Sportarten, die mit Bücken und Strecken, Erschütterung (Reiten, Tennis), schwerem Heben (Kraftsport), gegen Widerstand (Gerätetraining), in Wärme oder Kälte und in großer Höhe stattfinden. Außerdem Sportarten, die nicht spontan abgebrochen werden können (Segeln). Da häufig auch zu warm gebadet wird, sollte eher geduscht werden.

Sie werden auch merken, dass die körperliche Belastbarkeit nachlässt. Dies hat die Natur so eingerichtet, dass Sie sich nicht überfordern und Ihr Kind geschützt wird.

Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft
 
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Bitte verzichten Sie vor Ultraschalluntersuchungen auf Hautcremes und –öle!
Unfälle in der Schwangerschaft
 
Zahnpflege in der Schwangerschaft
Jede Frau sollte im Rahmen der Vorbereitung auf ihre Schwangerschaft einen Zahnarzt aufsuchen, um sich über eine gesunde Mundhygiene beraten zu lassen. Vor allem sollten Entzündungen des Zahnfleisches ausgeschlossen werden, die nach amerikanischen Studien mit einer erhöhten Früh- und Fehlgeburtenrate einhergehen. Vermutlich ist das Immunsystem dafür verantwortlich, da es unter anderem durch die Produktion von Prostaglandinen auf Entzündungen antwortet, die wiederum Wehen auslösen können.

Folgende Ratschläge sollten während der Schwangerschaft beachtet werden:

Verwenden Sie eine weiche Zahnbürste, um das empfindliche Zahnfleisch nicht zu verletzen.
Bevorzugen Sie eine Zahnpasta mit Fluoriden zur Kräftigung des Zahnschmelzes.
Reinigen Sie die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten.
Unterstützend können Sie ein mildes, pflanzliches Mundwasser verwenden, das desinfiziert.
Lassen Sie Zahnstein und Zahnbeläge regelmäßig beim Zahnarzt entfernen.
Die Selbstuntersuchung der weiblichen Brust - Eine praktische Anleitung
Mit 23 % ist der Brustkrebs eine der häufigsten Krebserkrankungen der Frau. Sie bedarf unser aller Aufmerksamkeit und einer sinnvollen Früherkennung. Dazu gehört u. a. die Selbstuntersuchung als Basis der Vorsorge, die ab dem 17. Lebensjahr durchgeführt und geübt werden sollte. Hier wären Schulen und andere Institutionen gefordert, den jungen Frauen die Untersuchung beizubringen und deren Wichtigkeit für das weitere Leben zu erklären. Mit dem Wunsch nach Verhütung, stellen sich Jugendliche und junge Frauen meist erstmalig einem Frauenarzt vor, der fortan diese Aufgabe übernimmt. Wichtig ist - im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen - die Frage nach der regelmäßigen Durchführung der Untersuchung, ob sie unauffällig war und ob die Patientin den Ablauf der Untersuchung beherrscht.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Der richtige Zeitpunkt für die Selbstuntersuchung der weiblichen Brust ist das Ende der Periode, da hier der hormonelle Einfluss auf den Tastbefund am geringsten ist. Bei Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Periode mehr haben, sollte einmal im Monat untersucht werden, zum Beispiel am ersten Sonntag des Monats.

Ab welchem Alter sollte untersucht werden?

Jede Frau sollte ab dem 17. Lebensjahr mit der Selbstuntersuchung beginnen, damit im höheren Alter auch kleinere Veränderungen auffallen. Die Übung der Untersuchung ist sehr wichtig. Wenn Sie regelmäßig selbst untersuchen, haben Sie sehr gute Chancen, tastbare Befunde früh zu erkennen.

Wie ist der empfohlene Ablauf der Untersuchung?

Die Selbstuntersuchung (Dauer ca. 10-15. Minuten) besteht aus 2 Teilen, der Betrachtung und dem Abtasten. Begonnen wird mit der Betrachtung der Brust. Dazu stellen Sie sich mit angelegten Armen, und bei guter Beleuchtung vor einen Spiegel und betrachten sich. Sie achten auf neu aufgetretene Veränderungen wie Einziehungen der Haut oder der Brustwarzen, Blutergüsse und einseitiger Veränderung der Brustgröße. Anschließend wiederholen sie die die Betrachtung mit angehobenen Armen, wobei Sie die Hände hinter den Kopf legen. Die Betrachtung im Spiegel ist wichtig, um alle Teile der Brust einsehen zu können. Abschließend drücken sie mit 2 Fingern der gegenseitigen Hand hinter die Brustwarze, um zu sehen, ob sich etwas aus der Brustwarze entleert, ob dies einseitig oder auf beiden Seiten auftritt und ob das Sekret milchig, farblos oder blutig ist.

Anschließend legen Sie eine Hand hinter den Kopf und tasten mit der anderen Hand die Achselhöhlen und den Bereich unter beiden Schlüsselbeinen nach auffälligen Lymphknoten ab. Danach werden beide Brustdrüsen der flachen Hand gegen den Brustkorb abgesucht und der Vorgang im Liegen wiederholt. Das Benetzen der Fingerspitzen mit einem Körperöl verbessert das Tastgefühl. Achten Sie bitte auch auf andere Zeichen ihres Körpers, insbesondere den einseitigen Brustschmerz, der auch ein Hinweis auf eine Veränderung
sein kann.

Die weibliche Brust in der gesetzlichen Krebsvorsorge

Obwohl der Brustkrebs zu den häufigsten Krebserkrankungen der Frau gehört, hat der Staat
bisher keinerlei bildgebende Verfahren in die Vorsorge aufgenommen. Es ist zwar ab dem Jahr 2007 eine flächendeckende Vorsorge mit der Mammographie geplant, sie wird allerdings erst nach dem 50. Lebensjahr wahrgenommen werden dürfen. Selbst die jährliche Tastuntersuchung des Arztes darf streng genommen erst nach dem 30. Lebensjahr durchgeführt werden. Dies ist natürlich besonders in Anbetracht der Häufigkeit der Erkrankung nicht ausreichend.

Wir empfehlen ab dem 35. Lebensjahr eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge, ergänzt durch eine Mammographie alle 2 Jahre nach dem 45. Lebensjahr. Diese Leistungen werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Mammographie wird von den hiesigen Röntgeninstituten angeboten. Den Brustultraschall bieten wir in unserer Praxis als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) an.

Das Wochenbett - Tipps und Ratschläge für die Zeit nach der Geburt
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